Rechtsprechung
BFH, 06.02.2007 - X B 136/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO § 90 Abs. 2; ; EStG § 33a Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Vernehmung eines im Ausland ansässigen Zeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 22.06.2006 - VII 268/01
- BFH, 06.02.2007 - X B 136/06
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 25.04.2006 - X B 38/05
NZB: ausländische Zeugen
Auszug aus BFH, 06.02.2007 - X B 136/06
Vielmehr muss der Kläger einen im Ausland ansässigen Zeugen in der Sitzung stellen, wenn es um den Nachweis eines im Ausland verwirklichten Sachverhalts geht (Senatsbeschluss vom 25. April 2006 X B 38/05, BFH/NV 2006, 1444).Denn eine Sachaufklärung durch das FG kommt in einem solchen Fall nur in Betracht, wenn der Kläger gegenüber dem FG anzeigt, diesen Zeugen in der Sitzung zu stellen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 1444).
- BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 06.02.2007 - X B 136/06
Ein Verzichtswille ist nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).Soweit der Kläger geltend machen will, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag bzw. dessen Rügeverlust von Amts wegen die Vernehmung des Vaters und des Onkels des Klägers als Zeugen anordnen müssen, fehlen schlüssige Ausführungen dazu, weshalb sich dem FG dies hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 217).
- BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus BFH, 06.02.2007 - X B 136/06
Die Würdigung, es lägen unversteuerte Betriebseinnahmen vor, ist danach bereits dann zulässig, wenn hierfür eine größtmögliche Wahrscheinlichkeit spricht (Senatsurteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).
- BFH, 17.09.2003 - I B 18/03
NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 06.02.2007 - X B 136/06
Denn das FG hat die benannten Zeugen zu dieser mündlichen Verhandlung nicht geladen (Senatsbeschluss vom 21. April 2005 X B 163/04, juris; zur Abgrenzung vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 2003 I B 18/03, BFH/NV 2004, 207). - BFH, 07.04.2005 - IX B 194/03
NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 06.02.2007 - X B 136/06
Zwar kann die Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) einen Verfahrensfehler begründen (BFH-Beschluss vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354). - BFH, 07.05.2004 - IV B 221/02
Schätzung: ungeklärte Bareinzahlungen eines Steuerberaters
Auszug aus BFH, 06.02.2007 - X B 136/06
Werden auf einem betrieblichen Konto Einlagevorgänge festgestellt, deren Herkunft infolge der Verletzung der Mitwirkungspflicht des Betriebsinhabers nicht eindeutig festgestellt werden kann, hat dies zwar nicht zur Folge, dass im Wege der Beweislastumkehr stets vom Vorliegen unversteuerter Betriebseinnahmen auszugehen ist (BFH-Beschluss vom 7. Mai 2004 IV B 221/02, BFH/NV 2004, 1367). - BFH, 19.07.2005 - X B 30/05
Verletzung des Rechts auf Gehör; Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 06.02.2007 - X B 136/06
a) Eine sog. Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör kann gegeben sein, wenn das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2005 X B 30/05, BFH/NV 2005, 1861). - BFH, 26.07.2006 - V B 184/05
Grundsätzliche keine Revisionszulassung bei Rechtsanwendungsfehlern des FG
Auszug aus BFH, 06.02.2007 - X B 136/06
Ein solcher Mangel liegt nur dann vor, wenn offensichtliche Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder zumindest greifbar gesetzwidrigen Entscheidung gegeben sind (BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 V B 184/05, juris). - BFH, 21.04.2005 - X B 163/04
Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Rüge eines …
Auszug aus BFH, 06.02.2007 - X B 136/06
Denn das FG hat die benannten Zeugen zu dieser mündlichen Verhandlung nicht geladen (Senatsbeschluss vom 21. April 2005 X B 163/04, juris;… zur Abgrenzung vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 2003 I B 18/03, BFH/NV 2004, 207).
- BFH, 10.10.2008 - VIII B 20/08
Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht - Übergehen von Beweisanträgen …
Die von den Klägern gerügte Unterlassung der Ladung der im Ausland ansässigen Zeugin A geht bereits deshalb fehl, weil nach ständiger Rechtsprechung des BFH ein im Ausland ansässiger Zeuge vom FG nicht zu laden, sondern vom Beteiligten, der die Vernehmung dieses Zeugen beantragt, nach § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) zu stellen ist (…vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 2000 VIII B 141/99, BFH/NV 2001, 463; vom 3. April 2007 VIII B 60/06, BFH/NV 2007, 1341, sowie BFH-Beschluss vom 6. Februar 2007 X B 136/06, juris, jeweils m.w.N.). - BFH, 18.12.2010 - V B 78/09
Vernehmung eines ausländischen Zeugen - Verwertung von Ergebnissen einer …
Denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein im Ausland ansässiger Zeuge vom FG nicht zu laden, sondern ist vom Beteiligten, der die Vernehmung dieses Zeugen beantragt, nach § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung zu stellen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2000 VIII B 141/99, BFH/NV 2001, 463;… vom 3. April 2007 VIII B 60/06, BFH/NV 2007, 1341, sowie vom 6. Februar 2007 X B 136/06, juris, jeweils m.w.N.). - FG Hamburg, 04.03.2014 - 3 K 175/13
Abgabenordnung, Lohnsteuer: Ermessensfehler bei Haftungsinanspruchnahme aufgrund …
Das Beweismaß kann sich dann auf eine "größtmögliche Wahrscheinlichkeit" verringern (vgl. BFH-Urteile vom 06.02.2007 X B 136/06, juris; vom 22.09.2004 III R 9/03, BFHE 207, 549, BStBl II 2005, 160).